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Kosten und Abrechnung

Privatversicherte und Beihilfebrechtigte

Bei Privat- und Beihilfeversicherten werden meist die Kosten durch die Kasse getragen. Die konkrete Höhe der Kostenerstattung variiert jedoch. Informieren Sie sich deshalb bitte über die genauen Voraussetzungen der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.

Selbstzahlende

Möchten Sie aus persönlichen Gründen die Therapie nicht über Ihre Krankenkasse erstattet bekommen, können Sie diese auch selbst zahlen. Ihre Diagnose wird folglich nicht an Dritte weitergeleitet, bürokratische Antragsverfahren entfallen.

Gesetzlich Versicherte Kostenerstattungsverfahren

Als Privatpraxis verfüge ich nicht über eine direkte Abrechnungsmöglichkeit mit den gesetzlichen Krankenkassen. Ist eine Therapie bei einer kassenärztlichen Praxis zeitnah nicht möglich, können wir bei Ihrer Krankenkasse eine Übernahme der Kosten für die Behandlung in meiner Praxis beantragen.

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kontaktieren Sie mich während der Telefonsprechzeiten
für weitere Informationen.

Privatversicherte & Beihilfeberechtigte

Bei Privat- und Beihilfeversicherten werden meist die Kosten durch die Kasse getragen. Die konkrete Höhe der Kostenerstattung variiert jedoch. Informieren Sie sich deshalb bitte über die genauen Voraussetzungen der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Dabei klären Sie bitte folgende Fragen ab:

  1. Wird durch meinen Versicherungstarif eine Psychotherapie durch eine/n Psychologische/n Psychotherapeut/in abgedeckt?
  2. Muss ich vor Inanspruchnahme der Psychotherapie diese beantragen? Bei Bejahung: Auf welche Weise ist dies vorzunehmen (Vordruck, formlos)? Darf die Therapie ab Antragstellung begonnen werden oder muss die Genehmigung abgewartet werden?
  3. Benötige ich einen ärztlichen Konsiliarbericht für den Antrag der Psychotherapie?
  4. Ist vor dem Behandlungsbeginn ein Bericht an den Gutachter von der Psychotherapeutin notwendig?
  5. Wieviele psychotherapeutische Sitzungen werden von der Krankenkasse erstattet? (Anzahl jährlicher Sitzungen)? Werden zusätzlich auch probatorische Sitzungen („Probegespräche“, Erstgespräche) erstattet?

Jede Leistung in meiner Praxis wird Ihnen als Patient*in Rechnung gestellt. Patienten schulden, unabhängig von der eventuellen Kostenerstattung durch Dritte (z. B. Krankversicherung), die Honorare, einschließlich Kosten für Testungen und Berichte, persönlich und in voller Höhe der Psychotherapeutin. Wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme der Psychotherapie bewilligt hat, können Sie Ihre Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um diese zurück erstattet zu bekommen.

Selbstzahlende

Möchten Sie aus persönlichen Gründen die Therapie nicht über Ihre Krankenkasse erstattet bekommen, können Sie diese auch selbst zahlen. Ihre Diagnose wird folglich nicht an Dritte weitergeleitet, bürokratische Antragsverfahren entfallen.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Jede Leistung in meiner Praxis wird Ihnen als Patient*in Rechnung gestellt. Patienten schulden, unabhängig von der eventuellen Kostenerstattung durch Dritte (z. B. Krankversicherung), die Honorare, einschließlich Kosten für Testungen und Berichte, persönlich und in voller Höhe der Psychotherapeutin. Ihre Rechnungen können Sie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Setzen Sie sich dazu mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater in Verbindung.

Gesetzlich Versicherte – Kostenerstattungsverfahren

Als Privatpraxis verfüge ich nicht über eine Berechtogung mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, da ich keine sogenannte Kassenzulassung (= kassenärztliche Praxis) besitze. Ist eine Therapie bei einer kassenärztlichen Praxis zeitnah nicht möglich, können wir bei Ihrer Krankenkasse eine Übernahme der Kosten für die Behandlung in meiner Praxis beantragen (sog. Kostenerstattungsverfahren § 13 Abs. 3 SGB V). Das Kostenerstattungsverfahren stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Krankenkasse dar, dennoch haben Sie einen Rechtsanspruch darauf. Es gibt dabei keine Unterschiede in der Behandlung zu einer kassenärztlichen Praxis. Auch wenn es sicherlich anstrengend und herausfordernd für Sie ist, lassen Sie sich von dem folgend aufgeführten Vorgehen nicht abbringen! Ihre Bemühungen können sich lohnen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine zeitnahe Behandlung. Gern können Sie sich bei Fragen an mich wenden, gern unterstütze ich Sie!

Vorgehen zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Kostenerstattungsverfahren:

1. Kontakt mit Ihrer Krankenkassen herstellen

Bitten Sie Ihre Krankenkasse um die Unterstützung bei der Vermittlung eines Therapieplatzes. Sollte Ihre Krankenkasse Sie nicht mit einem freien Therapieplatz unterstützen können, ist dies ein gutes Argument für die Kostenerstattung. Von Ihrer Krankenkasse erhalten Sie möglicherweise Therapeutenlisten. Fragen Sie auch gern nach den individuellen Bedingungen der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse nach (z. B. Wieviele Ablehnungen von kassenärztlichen Praxen fordert Ihre Krankenkasse von Ihnen?).

2. Ambulante Sprechstunde in kassenärztlicher PRaxis wahrnehmen (Formular PTV11)

Kontaktieren Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (die Telefonnummer finden Sie auf der Homepage der kassenärztlichen Vereinigung) und lassen sich einen Termin für eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ in einer kassenärztlichen Praxis vermitteln. Zum Ende des Sprechstundentermins bekommen Sie ein Formular (PTV 11) ausgehändigt. Dieses bescheinigt Ihnen, dass Sie eine Psychotherapie benötigen, diese aber aufgrund begrenzter Kapazität nicht in der kassenärztlich zugelassenen Praxis durchgeführt werden kann. Für die Kostenerstattung ist es ZWINGEND NOTWENDIG, dass die Sprechstunde über die Terminservicestelle vergeben wurde.

3. Psychotherapie-Ablehnungen dokumentieren

Kontaktieren Sie bestenfalls 10 der von Ihrer Krankenkasse übermittelten kassenärztlichen Psychotherapiepraxen. Lassen Sie sich von diesen bestätigen, dass ein zeitnaher Behandlungsbeginn einer Psychotherapie (mind. innerhalb der nächsten 3 Monate) nicht möglich ist. Dokumentieren Sie die Telefon- und E-Mailanfragen entsprechend Datum und Uhrzeit, angefragter Praxis, Adresse und Antwort der Anfrage. Gern können Sie dazu diesen Vordruck verwenden.

4. Dringlichkeitsbescheinigung einholen

Suchen Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder Ihre Psychiaterin/Ihren Psychiater auf und bitten diese/diesen um eine kurze schriftliche Stellungnahme hinsichtlich der Dringlichkeit einer Psychotherapie. Gern können Sie dazu diesen Vordruck verwenden.

5. Psychotherapieantrag bei der Krankenkasse stellen

Haben Sie alle Unterlagen gesammelt und Rücksprache mit mir gehalten, sende ich Ihnen einen formlosen schriftlichen Antrag für Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung zu. In diesem wird die Kostenübernahme von der Krankenkasse für 4 probatorische Sitzungen und eine Psychotherapie in meiner Praxis beantragt. Diesen Antrag senden Sie unterschrieben mit den gesammelten Unterlagen (PTV 11, Nachweis der Psychotherapie-Ablehnungen, Dringlichkeitsbescheinigung) an Ihre Krankenkasse.

Nach Eingang des Antrags wird von Ihrer Krankenkasse geprüft, ob eine Kostenzusage erfolgen kann. Dies ist eine Einzelfallentscheidung. Sie werden darüber entsprechend informiert.

Nach positiver Rückmeldung der Krankenkasse für Kostenübernahme beginnen wir mit den probatorischen Sitzungen. Möglicherweise werden wir zunächst nur die probatorischen Sitzungen genehmigt bekommen und ich werde von der Krankenkasse aufgefordert, den Antrag auf Psychotherapie zu begründen. Auf Grundlage der erhobenen Informationen aus den probatorischen Sitzungen werde ich einen „Bericht an den Gutachter“ erstellen und diesen mit dem Konsiliarbericht (wobei Sie erneut Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt aufsuchen müssen) an Ihre Krankenkasse senden.

Jede Leistung in meiner Praxis wird Ihnen als Patient*in Rechnung gestellt. Patienten schulden, unabhängig von der eventuellen Kostenerstattung durch Dritte (z. B. Krankversicherung), die Honorare, einschließlich Kosten für Testungen und Berichte, persönlich und in voller Höhe der Psychotherapeutin. Wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme der Psychotherapie bewilligt hat, können Sie Ihre Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um diese zurück erstattet zu bekommen.

Fehlende Inanspruchnahme eines Termins

Sind Sie verhindert, einen vereinbarten Termin in Anspruch zu nehmen, bitte ich Sie spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig, stelle ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 Euro in Rechnung, Gern erhalten Sie im persönlichen Kontakt weitere Informationen.